Fragen und Antworten
1. Was bedeutet der Name ORA International?
Ursprünglich stand der Name ORA für „Orphans, Refugees and Aid“ (Flüchtlings- und Waisenhilfe). Heute wird der Begriff als Eigenname verstanden. ORA steht zudem im Lateinischen für „bete“, wie in dem bekannten Ausspruch „ora et labora“ (bete und arbeite).
2. Ist meine Spende steuerlich absetzbar?
Ja. ORA International Österreich ist beim BMF unter der Registrierungsnummer SO 1309 in der Liste der „Spendenbegünstigten Vereine” registriert und als Verein für mildtätige Entwicklungs- und Katastrophenhilfe anerkannt. Wenn Sie Ihre Spenden an ORA als Privatperson absetzen möchten, müssen Sie uns Ihren vollständigen Namen laut Melderegister sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen, damit wir die Höhe Ihrer Spenden einmal jährlich verschlüsselt ans Finanzamt übermitteln können.
Spenden aus dem Betriebsvermögen werden weiterhin mit einer Spendenbestätigung bedankt. Dafür erhalten Sie als Firma/Betrieb von uns zu Jahresbeginn eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung über alle im Vorjahr geleisteten Zahlungen.
3. Kommt meine zweckgebundene Spende auch an?
Zielgerichtete Spenden werden unmittelbar für die Projekte eingesetzt, denen sie zugedacht sind. Wenn die eingehenden Beträge die Projektsumme übersteigen, fließen die Mittel in verwandte Maßnahmen und Projekte. So kommen alle Gelder, die Spender*innen uns anvertrauen, ihrer Bestimmung entsprechend an.
4. Wer kontrolliert den Umgang mit Spendengeldern bei ORA?
Wir verpflichten uns, uns anvertraute Spendengelder effektiv und angemessen zur Erreichung unserer Ziele einzusetzen. Als gemeinnütziger und spendenbegünstigter Verein sind wir regelmäßigen Kontrollen und Vorschriften durch die Finanzbehörden unterworfen. Neben Vorstand und Beirat, die die Geschäftsführung kontrollieren, bestätigt ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer nach eingehender Begutachtung jährlich den satzungs- und zweckgemäßen Umgang mit Spendengeldern.
5. Wie finanziert sich ORA?
Die Finanzierung unserer Arbeit erfolgt durch Patenschaftsbeiträge, Geld- und Sachspenden von Einzelpersonen, Pfarren und Gemeinden, Vereinen und Firmen sowie durch Einnahmen von Flohmärkten oder Veranstaltungen. Durch die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, Behörden, Vereinen und Firmen werden immer wieder Projekte oder Transporte gemeinsam mit diesen finanziert.
6. Wie hoch sind die Verwaltungskosten von ORA?
Dank des großartigen Engagements vieler ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen ist es uns möglich, mit geringem Aufwand Großes zu bewirken. Unsere Aufwendungen für Spendenwerbung, Verwaltung und sonstige betriebliche Aufwendungen im Jahr 2022 umfassten insgesamt nur 11,12 Prozent der Ausgaben und beinhalten Personalkosten für fünf Angestellte, Mietaufwand für unser Büro in Andorf, vier ORA-Flohmärkte und drei ORA-Lager für Hilfsgüter. ORA International hat sich verpflichtet, alle Spenden sparsam und unter strikter Beachtung der Zweckbindung zu verwenden. Durch die Einnahmen aus Flohmärkten können wir unsere Kosten für Verwaltung, Mieten und Mitarbeiter decken, sodass jede Geldspende direkt und 1:1 den Projekten zufließen kann.
7. Wie viele Mitarbeiter hat ORA in Österreich?
ORA hat aktuell sechs Angestellte, die sich um Verwaltung, Betreuung der Spender*innen, Projektbetreuung, Patenschaften, Transportabwicklung, Logistik und Fundraising kümmern. Eine weitere Person ist geringfügig für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Mühlviertel angestellt. Der Vorstand engagiert sich ehrenamtlich. Dass wir so viel bewegen können, verdanken wir der großen Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen in Österreich und Bayern, die bei weit über hundert Personen liegt.
8. Wie kann ich die Arbeit von ORA unterstützen?
Sie haben die Möglichkeit, regelmäßig oder einmalig für unsere laufenden Projekte zu spenden, eine Patenschaft für ein bedürftiges Kind oder ein Projekt zu übernehmen oder an unseren Aktionen und Veranstaltungen teilzunehmen. Auf diesen unterschiedlichen Wegen können Sie ORA unterstützen.
Werden Sie ein Botschafter*in für ORA: Erzählen Sie Freund*innen, Verwandten und Bekannten über Ihre Erfahrungen. Sie können auch auf kreative Weise Geld für die Anliegen von ORA lukrieren. Gleiches gilt, wenn Sie unsere Arbeit langfristig mit einem Testament fördern wollen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch persönlich, telefonisch oder über E-Mail zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen auch Informationen zu.
9. Welche Zahlungsmethoden sind möglich?
Sie können den Spendenbetrag auf unser Spendenkonto überweisen, einen Dauerauftrag einrichten oder uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Auch die Spendenfunktion auf dieser Homepage bietet Ihnen eine sichere, bargeldlose Spendenmöglichkeit. Selbstverständlich können Sie auch einen Zahlschein von uns anfordern und auf dem herkömmlichen Weg eine Spende leisten.
ORA-Spendenkonto:
Volksbank Oberösterreich
IBAN AT88 4480 0371 5539 0000
BIC VBOEATWWOOE
10. Wie geht ORA mit dem Datenschutz um?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir garantieren Ihnen, dass wir persönliche Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und sie nicht an Dritte weitergeben. Auch die jährliche Übermittlung Ihrer Spendensumme ans Finanzamt erfolgt verschlüsselt und entspricht den Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
11. ORA ist eine christliche Organisation. Müssen sich die Menschen bekehren lassen, damit ihnen geholfen wird?
ORA baut auf christlichen Werten auf. Unser Ziel ist es, christliche Nächstenliebe praktisch werden zu lassen, uns für Gerechtigkeit einzusetzen und ganzheitliche Entwicklung für Individuen und Gemeinschaften zu ermöglichen. Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe, den physischen und gleichzeitig den intellektuellen, emotionalen und geistlichen Nöten der Menschen zu begegnen. Doch selbstverständlich ist Christsein keine Voraussetzung, um Hilfe zu erhalten! Die Kinder und Familien, die von ORA unterstützt werden, sind unterschiedlichen Glaubens.
12. Wo arbeitet ORA International Österreich?
Das internationale Netzwerk von ORA arbeitet in mehr als zwanzig Ländern weltweit. ORA International Österreich fördert derzeit regelmäßig Projekte und Partner in Haiti, Ghana, Uganda, Tansania, Indien, Jemen, Rumänien, Bulgarien, Moldawien und Albanien. Zusätzlich erreichen Hilfstransporte hilfsbedürftige Menschen in Rumänien und Albanien sowie in Ungarn, der Slowakei, Moldawien und Bulgarien.
13. Wohin gehen die Hilfstransporte und wie viele sind es pro Jahr?
Hilfstransporte mit gespendeten Lebensmitteln, Kleidung, Maschinen und anderen benötigten Gegenständen gehen nach Albanien, Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Ungarn, Moldawien und in die Slowakei. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 176 Hilfslieferungen versendet. Die Transporte für Bulgarien ermöglichen es unserem Partner vor Ort, über 60 Menschen in Secondhand-Geschäften anzustellen und vielen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz mit fairer Entlohnung zu geben. Die Empfänger*innen der Lieferungen in den anderen Ländern sind ORA-Partner, die für die Ärmsten der Armen arbeiten. Transporte sind Teil unserer Projektarbeit und soll diese positiv unterstützen.
Fragen & Antworten zum Thema Flohmarkt & Sachspenden
14. Wo gibt es ORA-Flohmärkte?
Es gibt fünf Standorte: in Andorf (Bezirk Schärding) in Grieskirchen (Bezirk Grieskirchen), in Gallspach (Bezirk Grieskirchen), in Mauerkirchen (Bezirk Braunau) und in Walding (Bezirk Urfahr-Umgebung).
15. Wann und wie oft haben die ORA-Flohmärkte geöffnet?
Unsere ORA-Flohmärkte haben regelmäßig und jede Woche geöffnet.
Jeder der ORA-Flohmärkte hat andere Öffnungszeiten.
16. Wann kann ich Sachspenden in den ORA-Flohmärkten abgeben?
Sachspenden können immer zu den Öffnungszeiten in den ORA-Flohmärkten abgegeben werden.
17. Was kann ich in den ORA-Flohmärkten abgeben?
Wir sammeln brauchbare, saubere und funktionstüchtige Dinge. Alles muss in gutem Zustand sein, denn wir möchten den Empfängern zeigen, dass wir nicht unseren Müll entsorgen, sondern ihnen gute, brauchbare Gegenstände gönnen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns.
- Bekleidung und Schuhe, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder
- Geschirr und Haushaltswaren
- Bettwäsche, Vorhänge, Tischwäsche
- Stoffe, Nähzubehör
- Kinderwägen, Kinderspielsachen (ohne Deutsch-Sprachkenntnisse), Babyartikel
- Schultaschen, Schulzubehör
- Bücher (nur mit ISBN Nummer und nur am Standort Andorf, Mauerkirchen und Grieskirchen)
- Deko-Artikel
- Schmuck
- antike (Möbel)Stücke
- fahrbereite Fahrräder
- nicht abgelaufene Medikamente, Pflegematerial
18. Was kann ich NICHT in den ORA-Flohmärkten abgeben?
- Röhren-Fernseher, Fernseher ohne LED
- PC-Bildschirme die noch quadratisch sind und/oder kleiner als 20 Zoll
- Computer und Schreibmaschinen
- alte Schi oder Schischuhe (nur Carving-schi)
- getragene Unterwäsche und Socken
- Daunenbetten und Kopfkissen (alles was man nicht waschen kann)
- VHS Videokassetten
- beschädigte Bücher und Zeitschriften, Bücher ohne ISBN Nummer
- Kleiderbügel
- Möbel: aus diversen Gründen können wir leider keine Möbel annehmen. Wir danken für Ihr Verständnis! (Ausgenommen sind besondere antike Stücke.)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Abholungen machen können.
Weiters sind wir dankbar für jede Spende zur Deckung der Transportkosten.
18.a Kann ich, abgesehen von den Flohmärkten, sonst noch wo meine Sachspenden abgeben?
Sachspenden können auch in unseren ORA-Lagern in Andorf, Ardagger oder Leogang abgegeben werden.
Dort gibt es jedoch einige Ausnahmen, was abgegeben werden kann und was nicht. Auch in unseren privaten ORA-Sammelstellen können Sachspenden abgegben werden.
Mehr dazu hier:
19. Was passiert mit meinen Sachspenden?
Jede Woche geben Menschen Sachspenden in unseren ORA-Flohmärkten ab. Unsere ehrenamtlichen HelferInnen sortieren einen Großteil der Waren durch und entscheiden, was sich für den Verkauf in den ORA-Flohmärkten eignet und der Rest wird verpackt und für unsere Hilfstransporte vorbereitet. Nur ein kleiner Teil, es sind etwa 5 Prozent der abgegebenen Sachspenden, werden tatsächlich in unseren ORA-Flohmärkten verkauft. Der Großteil wird mit unseren wöchentlich stattfindenden Hilfstransporten in unsere Projekte nach Osteuropa gebracht, wo sie sinnvoll verwendet werden, um Not zu lindern. Wenn Dinge beschädigt oder unbrauchbar sind, werden sie von uns fachgerecht entsorgt.
20. Wohin gehen die Hilfstransporte und wie viele sind es pro Jahr?
Hilfstransporte mit gespendeten Lebensmitteln, Kleidung, Maschinen und anderen benötigten Gegenständen gehen nach Albanien, Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Moldawien und in die Slowakei. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 176 Hilfslieferungen versendet.



Ein Großteil der Sachspenden von Privathaushalten gehen nach Bulgarien. Hier führt ORA-Projektpartner Hristo Cholakov ein soziales Unternehmen mit knapp 80 Angestellten. Die Waren werden in Second-Hand-Geschäften zum Verkauf angeboten, wodurch viele Menschen einen sicheren Arbeitsplatz mit fairer Entlohnung erhalten und Menschen zu günstigen Preisen gute Waren einkaufen können. Die Empfänger der Lieferungen in den anderen Ländern sind ORA-Partner, die unter den Ärmsten der Armen arbeiten. Hilfstransporte sind Teil unserer Projektarbeit und sollen diese positiv unterstützen.
21. Was passiert mit dem Geld/Erlös der Flohmarkt-Verkäufe?
Der Erlös der ORA-Flohmärkte hilft uns, den Menschen in unseren Projekten nachhaltig zu helfen. Jeder Flohmarkt bedeutet viele Stunden ehrenamtliche Arbeit. Wenn wir all diese Stunden bezahlen müssten, bliebe kein Gewinn. Doch durch das tolle Engagement unserer ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen können wir durch die Flohmarkt-Einnahmen unsere Fixkosten für Büro, Angestellte, Lagermieten und Druckkosten abdecken. Damit können wir garantieren, dass jeder zusätzlich gespendete Euro, zum Beispiel für eine Kinderpatenschaft oder für eine Brunnenbohrung, auch 1:1 an unsere Projektpartner in aller Welt weitergeleitet wird.
22. Werden die Mitarbeiter in den ORA-Flohmärkten bezahlt?
Nein, die Flohmärkte werden durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer getragen. Nur ORA- Mitarbeiter Matthew Kell erhält ein Gehalt. Er ist für den Aufbau unserer fünf Flohmärkte und auch für Projektarbeit zuständig. Am neuen Flohmarkt-Standort in Walding ist Natalie Lama für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit geringfügig angestellt.
23. Könnt ihr Hilfe bei den ORA-Flohmärkten brauchen?
Ja, wir freuen uns über jede Hilfe, sei sie regelmäßig oder einmalig. Bitte kontaktieren Sie ORA-Mitarbeiter Matt Kell, um über Möglichkeiten zu sprechen, sich in den Flohmärkten einzubringen. Einige Möglichkeiten könnten sein: einmal im Monat einen Kuchen backen, Dinge für den Verkauf im Adventmarkt basteln, beim Binden von Adventkränzen mithelfen. Oder beim Sortieren, Verpacken und Verkaufen der Waren, Betreuung der ORA-Caféeecke oder bei besonderen Anlässen, z.B. in der Vorweihnachtszeit.
Hier sehen Sie einige unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:



Fragen zu Flohmärkten?
Für weitere Fragen zu unseren ORA-Flohmärkten
ist unser Mitarbeiter Matthew Kell gerne für Sie da!
Email: m.kell@ora-international.at
Telefon: +43 7766 2180

Fragen & Antworten zum Thema Patenschaften
24. Was bedeutet eine Kind-Patenschaft?
Konkret wird durch eine Patenschaft ein Kind und dessen Familie in ein umfassendes Versorgungsprogramm einbezogen. Ausbildung, Ernährung, Kleidung und medizinische Hilfe sind gesichert. Das Kind spürt eine stete Verbesserung seiner Lebensqualität.
Ein Patenkind wird nur einmal vermittelt, denn eine Patenschaft ist die persönlichste Art der Entwicklungshilfe. Patenschaft wird zur Partnerschaft. Man wird mit dem sozialen Umfeld des Kindes bekannt gemacht und erfährt von Verbesserungen und/oder Herausforderungen und dem Leben im Projektland.
Wir betreuen aktuell Kinder-Patenschaften in den ORA-Projekten in Ghana, Haiti, Moldawien, Indien und Uganda. Für Moldawien werden keine neuen Paten mehr benötigt. In Albanien wurden die Kinder-Patenschaften mit März 2019 beendet und in Projekt-Patenschaften umgestellt.
25. Was bedeutet eine Projekt-Patenschaft?
Wenn Sie anstelle eines Kindes ein konkretes ORA-Projekt mit einer regelmäßigen Spende unterstützen möchten, dann ist eine ORA-Projektpatenschaft das Richtige für Sie. Sie bestimmen selber, wieviel und für welchen Zweck Sie regelmäßig spenden.
Eine Projektpatenschaft bedeutet wenig Verwaltungsaufwand mit großem Nutzen. Durch regelmäßige Spenden ist es uns möglich, langfristig zu planen sowie spontan auf aktuelle Nöte einzugehen. Wir können laufende Kosten unserer Projekte abdecken, wie etwa die Anstellung einer Krankenschwester, Lehrkraft oder Sozialhelferin. Sie helfen aber auch bei der Finanzierung von Bauprojekten wie eines Schulgebäudes oder von Latrinen. So hilft uns jede ORA-Projektpatenschaft, flexibel und unkompliziert zu helfen.
Projektpatenschaften können grundsätzlich für alle unsere Projekte abgeschlossen werden, sei es für unsere Kinderarche in Rumänien, den Wiederaufbau in Haiti, Milchpulver im Jemen oder spezielle Berufsausbildungen. Wenn Sie regelmäßig spenden möchten, aber keinen bestimmten Zweck wünschen, empfehlen wir Ihnen eine Projektpatenschaft „Dringendstes Projekt“. Ihr Geld wird so dort verwendet, wo es gerade am dringendsten benötigt wird. Mehr zu Projektpatenschaften erfahren Sie hier.
26. Wie viel kostet eine ORA-Patenschaft?
Der monatliche Beitrag für eine Kind-Patenschaft beträgt 30 Euro. Mit diesem Geld wird die Grundversorgung, wie Ausbildung, medizinische Versorgung, Lebensmittel und Kleidung des Kindes sichergestellt. Auch profitiert die gesamte Familie des Patenkindes. 100 Prozent des Patenschaftsbetrages kommen dem Patenkind zugute. Es wird in sein Leben, aber auch in die Infrastruktur und die Entwicklung seines Umfeldes investiert.
Der Betrag für eine ORA-Projektpatenschaft ist grundsätzlich frei wählbar. Viele zweckgebundene Projektpatenschaften, wie etwa eine Milchpulverpatenschaft oder für die Kinderarche in Rumänien starten bei 15 Euro im Monat. Eine Ausbildungspatenschaft startet bei 50 Euro im Monat.
27. Wer kann eine ORA-Patenschaft übernehmen?
Jeder kann eine Patenschaft übernehmen. Auch Familien, Schulklassen, Frauenrunden, Vereine, oder andere Gruppen (Theatergruppe, Seniorenbund, Missionsrunden). Eltern können für ihre Kinder eine Patenschaft übernehmen, Großeltern für ihre Enkelkinder. Auch für Unternehmen bietet sich eine Übernahme einer Patenschaft an. Gerne kann eine Patenschaft auch als Geschenk für jemand anderen abgeschlossen werden.
Bei mehreren Paten benötigen wir einen festen Ansprechpartner. Das erleichtert die Kommunikation, die Zusendung der Unterlagen und den Zahlungsverkehr.
28. Wie kann ich eine ORA-Patenschaft übernehmen?
Auf unserer Website kann eine Kind-Patenschaft oder Projekt-Patenschaft übernommen werden. Ein Klick auf „Pate werden“ leitet zur passenden Seite weiter. Dort kann man kostenlos und unverbindlich einen Vorschlag für ein Patenkind in einem Land Ihrer Wahl oder eine Projektpatenschaft anfordern, oder gleich eine Patenschaft abschließen. Geben Sie Ihre Daten an und wir senden Ihnen per Post oder E-Mail die gewünschten Unterlagen zu. Auch kann telefonisch, schriftlich oder persönlich ein Patenschaftsvorschlag angefordert werden. Bei Abschluss der Patenschaft erhalten Sie die persönliche Patenschaftsurkunde und wichtige Informationen rund um Ihre Patenschaft per Post oder per E-Mail.
29. Kann eine ORA-Patenschaft wieder gekündigt werden?
Ja. Trotz Unterschrift auf dem Formular der Einzugsermächtigung gehen Sie keinerlei rechtliche Verpflichtung ein. Es gibt keine Kündigungsfrist oder sonstige Formalitäten. Eine Patenschaft kann ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen aus. Im Falle der Kündigung einer Kind-Patenschaft bemühen wir uns, rasch wieder einen neuen Paten für das Kind zu finden.
30. Wie werden Kind-Patenschaftsbeiträge bezahlt?
Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, wenn uns eine Einzugsermächtigung (Lastschrift/Abbuchung) vorliegt. Auch kann der Patenschaftsbetrag mit einem Dauerauftrag überwiesen werden. Wichtig für die Zahlungsweise per Dauerauftrag ist die Angabe des Namens des Patenkindes im Verwendungszweck. Sie können den Patenschaftsbetrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich begleichen.
31. Wie werden die Patenkinder ausgewählt?
Die Wahl der Patenkinder erfolgt durch unsere Projektpartner vor Ort. Sie kennen die Gegebenheiten, sind gut vernetzt und informieren sich über die Lebensumstände. Die Kinder werden uns ungeachtet ihres Geschlechts oder Religion als Patenkinder vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Eltern einverstanden sind, das Kind in die Schule geht und die Familie in Armut lebt. Bei der Wahl Ihres Patenkindes berücksichtigen wir gerne Wünsche zum Herkunftsland und zum Geschlecht des Kindes.
In der Regel kommt ein Kind pro Familie in das Patenschaftsprogramm. Von der Unterstützung des Patenkindes profitiert die gesamte Familie. Vor allem wird der Schulbesuch durch Bezahlung der Schulgebühren, Schulausgaben und Schuluniform ermöglicht. Bei Bedarf gibt es Versorgung mit Lebensmitteln, medizinische Hilfe und Versicherung, Kleidung und Rundumversorgung des Patenkindes. Ist die Not in der Familie sehr groß, kann es sein, dass ein weiteres Geschwister in einer Patenschaft ist.
32. Sind die Patenkinder katholisch und aus christlichen Familien?
Unsere Patenkinder haben verschiedene Religionen. Wir wollen alle Kinder gleich behandeln. Doch ist es für alle unsere Projektpartner ein Anliegen, die Kinder zu einer Beziehung und einem Vertrauen auf Jesus hinzuführen.
33. Besteht die Möglichkeit zu Briefkontakt?
Ja. Gerne leiten wir Post an das Patenkind und vom Patenkind weiter. Wir sind sehr bemüht, Paten im Briefkontakt zu unterstützen. Gehen Sie jedoch nicht vom „österreichischen“ Postsystem aus. Oft haben die Dörfer, in denen die Kinder mit ihren Familien leben, keine Postadresse oder die Kinder können Briefe nicht selbst beantworten, um ihren Dank auszudrücken. So bitten wir um Verständnis für eventuelle Verzögerungen in Rückschreiben vom Patenkind.
Aus Sicherheitsgründen, Datenschutz und zum Schutz der Kinder teilen wir keine Adresse des Patenkindes mit. Auch ist es wichtig, nicht die eigene Adresse (E-Mailadresse, Skypeadresse) und keine Telefonnummer (Mobilnummer, WhatsApp) in den Briefen an das Patenkind zu erwähnen.
Ihr Brief ans Patenkind wird unterm Jahr vorerst per E-Mail ins Projektland weitergeleitet. Anschließend werden die Briefe gesammelt und ein- bis zweimal im Jahr ins Projektland per Post gesendet. Unsere Betreuer vor Ort übernehmen die Übersetzung und Verteilung der Briefe an die Patenkinder. Briefe nach Indien, Ghana, Uganda und Tansania bitte in Englisch schreiben, nach Haiti in Englisch oder Französisch und nach Moldawien in Deutsch. Auch Fotos von den Paten bereiten den Kindern große Freude. Zu Weihnachten gibt es auch die Möglichkeit, dem Patenkind einen Weihnachtsgruß (Brief/Karte) zu schicken.
Pakete von Paten können nicht in unsere Projektländer geschickt werden. Zu groß wäre der Neid zwischen den Kindern und die Portokosten würden jeglichen Rahmen sprengen. Auch kann nicht immer sichergestellt werden, dass Pakete in den Projektländern sicher ankommen.
34. Ist eine Sonderspende an das Patenkind möglich?
Ja. Sonderzahlungen für das Patenkind z. B. zum Geburtstag sind möglich. Allerdings werden Sonderzahlungen in den einzelnen Projekten unterschiedlich gehandhabt und es werden die Besonderheiten des Landes, in dem Ihr Patenkind lebt, beachtet. Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, wofür die Sonderspende für ein Patenkind ausgegeben wird, in Absprache mit unseren Projektpartnern erfolgt. So möchten wir vermeiden, dass ein Kind mit gutgemeinten Geschenken „überschwemmt“ wird und Neid entsteht. Schön wäre es, wenn von Ihrer Sonderspende nicht nur Ihr Patenkind profitiert, sondern auch dessen Freunde.
Daher sollten solche Zahlungen in Absprache mit unserem Büro erfolgen. Wichtig bei einer Sonderzahlung ist auch die Angabe des Namens des Patenkindes sowie der Verwendungszweck: Sonderspende Patenkind.
Es ist uns wichtig, dass zu Weihnachten jedes Patenkind ein kleines Geschenk bekommt. Hierfür bitten wir unsere Paten um eine freiwillige Sonderspende von 25 Euro. Davon können unsere Projektpartner vor Ort eine tolle Weihnachtsfeier mit Festessen und auch kleinen Geschenken für ALLE Kinder im Projekt organisieren. Im Herbst werden die Paten darüber rechtzeitig angeschrieben und informiert.
Pakete von Paten können nicht in unsere Projektländer geschickt werden. Zu groß wäre der Neid zwischen den Kindern und die Portokosten würden jeglichen Rahmen sprengen. Auch kann nicht immer sichergestellt werden, dass Pakete in den Projektländern sicher ankommen.
35. Sind Besuche in die Projektländer möglich?
Ja. Wir bitten um eine rechtzeitige Anfrage im ORA Büro. Da ein Besuch aus Österreich in den Projektländern nicht alltäglich stattfindet, ist es angebracht, unsere Projektpartner und die Familie des Patenkindes über Besuchsabsichten zu informieren. Sie werden von Mitarbeitern vor Ort zur Familie des Patenkindes begleitet. Ob eine Reise möglich ist oder nicht, ist auch abhängig von der aktuellen Sicherheitslage vor Ort.
Eine Einladung und Besuch des Kindes zum Paten nach Österreich ist nicht möglich.
36. Bekomme ich regelmäßige Fotos oder Berichte meines Patenkindes?
Ja. Je nach Projektland erhalten Sie 1-2 Mal im Jahr ein aktuelles Foto Ihres Patenkindes. Zusätzlich erhalten Sie 1-2 Mal im Jahr einen Bericht, wie es Ihrem Patenkind gesundheitlich geht, wie es ihm/ihr in der Schule geht sowie weitere Informationen.
37. Wann endet meine Patenschaft für ein Kind?
Schön wäre es, wenn das Patenkind seine Schulausbildung abschließen kann. Manchmal ist es sinnvoll, wenn Kinder nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium anhängen. Wenn das Patenkind sich selbst versorgen bzw. ein Einkommen erwirtschaften kann, wird die Patenschaft durch
uns beendet. Das Alter des Patenkindes spielt dabei keine Rolle.
Es kommt immer wieder vor, dass Familien unerwartet umziehen und deshalb die Patenschaft beendet werden muss. Wenn ein Kind sich weigert, die Schule weiter zu besuchen, wird die Patenschaft durch uns beendet.
38. Sind Patenschaftsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, alle Spenden an ORA International können steuerlich geltend gemacht werden. ORA International Österreich ist beim BM für Finanzen unter der Registrierungsnummer SO 1309 in der Liste der „Spendenbegünstigten Vereine” registriert und als Verein für mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe anerkannt.
Um die Spenden an ORA als Privatperson absetzen zu können, benötigen wir Ihren vollständigen Namen laut Melderegister, sowie das Geburtsdatum. Nur so können wir die Spenden aus dem aktuellen Jahr im Frühjahr des darauffolgenden Jahres verschlüsselt ans Finanzamt übermitteln. Spenden aus dem Betriebsvermögen werden weiterhin mit einer Spendenbestätigung einmal jährlich schriftlich bedankt.
Fragen zu Patenschaften?
Für Fragen zum Thema Patenschaften
ist unsere Mitarbeiterin Eva Galos gerne für Sie da!
Email: ora@ora-international.at
Telefon: +43 7766 2180

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