FAQ Patenschaften
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Patenschaften
1. Was bedeutet eine Kind-Patenschaft?
Konkret wird durch eine Patenschaft ein Kind und dessen Familie in ein umfassendes Versorgungsprogramm einbezogen. Ausbildung, Ernährung, Kleidung und medizinische Hilfe sind gesichert. Das Kind spürt eine stete Verbesserung seiner Lebensqualität.
Ein Patenkind wird nur einmal vermittelt, denn eine Patenschaft ist die persönlichste Art der Entwicklungshilfe. Patenschaft wird zur Partnerschaft. Man wird mit dem sozialen Umfeld des Kindes bekannt gemacht und erfährt von Verbesserungen und/oder Herausforderungen und dem Leben im Projektland.
Wir betreuen aktuell Kinder-Patenschaften in den ORA-Projekten in Ghana, Haiti, Moldawien, Indien und Uganda. Für Moldawien werden keine neuen Paten mehr benötigt. In Albanien wurden die Kinder-Patenschaften mit März 2019 beendet und in Projekt-Patenschaften umgestellt.
2. Was bedeutet eine Projekt-Patenschaft?
Wenn du anstelle eines Kindes ein konkretes ORA-Projekt mit einer regelmäßigen Spende unterstützen möchtest, dann ist eine ORA-Projektpatenschaft das Richtige für dich. Du bestimmst selber, wieviel und für welchen Zweck du regelmäßig spendest.
Eine Projektpatenschaft bedeutet wenig Verwaltungsaufwand mit großem Nutzen. Durch regelmäßige Spenden ist es uns möglich, langfristig zu planen sowie spontan auf aktuelle Nöte einzugehen. Wir können laufende Kosten unserer Projekte abdecken, wie etwa die Anstellung einer Krankenschwester, Lehrkraft oder Sozialhelferin. Sie helfen aber auch bei der Finanzierung von Bauprojekten wie eines Schulgebäudes oder von Latrinen. So hilft uns jede ORA-Projektpatenschaft, flexibel und unkompliziert zu helfen.
Projektpatenschaften können grundsätzlich für alle unsere Projekte abgeschlossen werden, sei es für unsere Kinderarche in Rumänien, den Wiederaufbau in Haiti, Milchpulver im Jemen oder spezielle Berufsausbildungen. Wenn du regelmäßig spenden möchtest, aber keinen bestimmten Zweck wünschst, empfehlen wir dir eine Projektpatenschaft „Dringendstes Projekt“. Dein Geld wird so dort verwendet, wo es gerade am dringendsten benötigt wird. Mehr zu Projektpatenschaften erfährst du hier.
3. Wie viel kostet eine ORA-Patenschaft?
Der monatliche Beitrag für eine Kind-Patenschaft beträgt 30 Euro. Mit diesem Geld wird die Grundversorgung, wie Ausbildung, medizinische Versorgung, Lebensmittel und Kleidung des Kindes sichergestellt. Auch profitiert die gesamte Familie des Patenkindes. 100 Prozent des Patenschaftsbetrages kommen dem Patenkind zugute. Es wird in sein Leben, aber auch in die Infrastruktur und die Entwicklung seines Umfeldes investiert.
Der Betrag für eine ORA-Projektpatenschaft ist grundsätzlich frei wählbar. Viele zweckgebundene Projektpatenschaften, wie etwa eine Milchpulverpatenschaft oder für die Kinderarche in Rumänien starten bei 15 Euro im Monat. Eine Ausbildungspatenschaft startet bei 50 Euro im Monat.
4. Wer kann eine ORA-Patenschaft übernehmen?
Jeder kann eine Patenschaft übernehmen. Auch Familien, Schulklassen, Frauenrunden, Vereine, oder andere Gruppen (Theatergruppe, Seniorenbund, Missionsrunden). Eltern können für ihre Kinder eine Patenschaft übernehmen, Großeltern für ihre Enkelkinder. Auch für Unternehmen bietet sich eine Übernahme einer Patenschaft an. Gerne kann eine Patenschaft auch als Geschenk für jemand anderen abgeschlossen werden.
Bei mehreren Paten benötigen wir einen festen Ansprechpartner. Das erleichtert die Kommunikation, die Zusendung der Unterlagen und den Zahlungsverkehr.
5. Wie kann ich eine ORA-Patenschaft übernehmen?
Auf unserer Website kann eine Kind-Patenschaft oder Projekt-Patenschaft übernommen werden. Ein Klick auf „Pate werden“ leitet zur passenden Seite weiter. Dort kann man kostenlos und unverbindlich einen Vorschlag für ein Patenkind in einem Land Ihrer Wahl oder eine Projektpatenschaft anfordern, oder gleich eine Patenschaft abschließen. Gebe deine Daten an und wir senden dir per Post oder E-Mail die gewünschten Unterlagen zu. Auch kann telefonisch, schriftlich oder persönlich ein Patenschaftsvorschlag angefordert werden. Bei Abschluss der Patenschaft erhältst du die persönliche Patenschaftsurkunde und wichtige Informationen rund um deine Patenschaft per Post.
6. Kann eine ORA-Patenschaft wieder gekündigt werden?
Ja. Trotz Unterschrift auf dem Formular der Einzugsermächtigung gehst du keinerlei rechtliche Verpflichtung ein. Es gibt keine Kündigungsfrist oder sonstige Formalitäten. Eine Patenschaft kann ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen aus. Im Falle der Kündigung einer Kind-Patenschaft bemühen wir uns, rasch wieder einen neuen Paten für das Kind zu finden.
7. Wie werden Kind-Patenschaftsbeiträge bezahlt?
Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, wenn uns eine Einzugsermächtigung (Lastschrift/Abbuchung) vorliegt. Auch kann der Patenschaftsbetrag mit einem Dauerauftrag überwiesen werden. Wichtig für die Zahlungsweise per Dauerauftrag ist die Angabe des Namens des Patenkindes im Verwendungszweck. Du kannst den Patenschaftsbetrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich begleichen.
8. Wie werden die Patenkinder ausgewählt?
Die Wahl der Patenkinder erfolgt durch unsere Projektpartner vor Ort. Sie kennen die Gegebenheiten, sind gut vernetzt und informieren sich über die Lebensumstände. Die Kinder werden uns ungeachtet ihres Geschlechts oder Religion als Patenkinder vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Eltern einverstanden sind, das Kind in die Schule geht und die Familie in Armut lebt. Bei der Wahl deines Patenkindes berücksichtigen wir gerne Wünsche zum Herkunftsland und zum Geschlecht des Kindes.
In der Regel kommt ein Kind pro Familie in das Patenschaftsprogramm. Von der Unterstützung des Patenkindes profitiert die gesamte Familie. Vor allem wird der Schulbesuch durch Bezahlung der Schulgebühren, Schulausgaben und Schuluniform ermöglicht. Bei Bedarf gibt es Versorgung mit Lebensmitteln, medizinische Hilfe und Versicherung, Kleidung und Rundumversorgung des Patenkindes. Ist die Not in der Familie sehr groß, kann es sein, dass ein weiteres Geschwister in einer Patenschaft ist.
9. Sind die Patenkinder katholisch und aus christlichen Familien?
Unsere Patenkinder haben verschiedene Religionen. Wir wollen alle Kinder gleich behandeln.
10. Besteht die Möglichkeit zu Briefkontakt?
Schriftverkehr mit dem Patenkind ist erwünscht, jedoch ist kein reger Briefwechsel möglich. In den Projektländern haben die Schüler*innen wenig Erfahrung im Briefe schreiben; es gibt oft keine Briefkultur. Daher müssen die Projektpartner*innen jeden Brief einzeln mit dem Kind lesen und verfassen. Da die Kinder Englisch als Fremdsprache lernen, brauchen manche bei der Übersetzung Hilfe. In den Patenschaftsprojekten werden teilweise über 100 Kinder durch Patenschaften begleitet. Die zeitlichen und personellen Ressourcen der Projektpartner*innen sind begrenzt und reichen daher nicht für einen regen Briefwechssel.
Jedes Jahr vor Weihnachten laden wir alle Pat*innen ein, Grüße ans Patenkind zu schreiben und eine kleine Aufmerksamkeit mitzuschicken. Während des Jahres können 1- 2 weitere Briefe, Postkarten oder E-Mails (z.B. zum Geburtstag) an das Patenkind gesendet werden.
Mit den Projektpartner*innen vor Ort wurde vereinbart, dass die Kinder zweimal im Jahr etwas Schriftliches übermitteln, das an die Pat*innen weitergeleitet wird. In jedem Fall erhalten Pat*innen im Sommer ein Update mit einem Foto und zu Weihnachten eine Grußkarte. Zu beiden Gelegenheiten versuchen die Kinder auf vorangegangene Briefe von Pat*innen einzugehen. Je nach Alter und Können kann das ein Text und/oder eine Zeichnung sein.
Wichtig ist, nicht vom „österreichischen“ Postsystem auszugehen. Oft haben die Dörfer, in denen die Kinder mit ihren Familien leben, keine Postadresse oder die Kinder können Briefe nicht selbst beantworten, um ihren Dank auszudrücken. Zudem ist „Briefe-Schreiben“ oftmals auch gar nicht üblich. So bitten wir um Verständnis für eventuelle Verzögerungen bei Rückschreiben vom Patenkind.
Alle Grüße während des Jahres werden zunächst per E-Mail weitergeleitet. Im November, gemeinsam mit den Weihnachtsbriefen, werden alle Originale per Post in die Projektländer versandt.
Aus Sicherheitsgründen, Datenschutz und zum Schutz der Kinder teilen wir keine Adresse des Patenkindes mit. Auch ist es wichtig, nicht die eigene Adresse (Anschrift, E-Mailadresse, Skypeadresse) und keine Telefonnummer (Mobilnummer, WhatsApp) in den Briefen an das Patenkind zu erwähnen.
Pakete von Paten können nicht in unsere Projektländer geschickt werden. Zu groß wäre der Neid zwischen den Kindern und die Portokosten würden jeglichen Rahmen sprengen. Auch ist nicht immer sichergestellt, dass Pakete in den Projektländern sicher ankommen.
11. Ist eine Sonderspende an das Patenkind möglich?
Ja. Sonderzahlungen für das Patenkind z. B. zum Geburtstag sind möglich. Allerdings werden Sonderzahlungen in den einzelnen Projekten unterschiedlich gehandhabt und es werden die Besonderheiten des Landes, in dem dein Patenkind lebt, beachtet. Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, wofür die Sonderspende für ein Patenkind ausgegeben wird, in Absprache mit unseren Projektpartnern erfolgt. So möchten wir vermeiden, dass ein Kind mit gutgemeinten Geschenken „überschwemmt“ wird und Neid entsteht. Schön wäre es, wenn von deiner Sonderspende nicht nur dein Patenkind profitiert, sondern auch dessen Freunde.
Daher sollten solche Zahlungen in Absprache mit unserem Büro erfolgen. Wichtig bei einer Sonderzahlung ist auch die Angabe des Namens des Patenkindes sowie der Verwendungszweck: Sonderspende Patenkind.
Es ist uns wichtig, dass zu Weihnachten jedes Patenkind ein kleines Geschenk bekommt. Hierfür bitten wir unsere Paten um eine freiwillige Sonderspende von 25 Euro. Davon können unsere Projektpartner vor Ort eine tolle Weihnachtsfeier mit Festessen und auch kleinen Geschenken für ALLE Kinder im Projekt organisieren. Im Herbst werden die Paten darüber rechtzeitig angeschrieben und informiert.
Pakete von Paten können nicht in unsere Projektländer geschickt werden. Zu groß wäre der Neid zwischen den Kindern und die Portokosten würden jeglichen Rahmen sprengen. Auch kann nicht immer sichergestellt werden, dass Pakete in den Projektländern sicher ankommen.
12. Sind Besuche in die Projektländer möglich?
Ja. Wir bitten um eine rechtzeitige Anfrage im ORA Büro. Da ein Besuch aus Österreich in den Projektländern nicht alltäglich stattfindet, ist es angebracht, unsere Projektpartner und die Familie des Patenkindes über Besuchsabsichten zu informieren. Du wirst von Mitarbeiter*innen vor Ort zur Familie des Patenkindes begleitet. Ob eine Reise möglich ist oder nicht, ist auch abhängig von der aktuellen Sicherheitslage vor Ort.
Eine Einladung und Besuch des Kindes zum Paten nach Österreich ist nicht möglich.
13. Bekomme ich regelmäßige Fotos oder Berichte meines Patenkindes?
Ja. Je nach Projektland erhältst du 1-2 Mal im Jahr ein aktuelles Foto deines Patenkindes. Zusätzlich erhältst du 1-2 Mal im Jahr einen Bericht, wie es deinem Patenkind gesundheitlich geht, wie es ihm/ihr in der Schule geht sowie weitere Informationen.
14. Wann endet meine Patenschaft für ein Kind?
Schön wäre es, wenn das Patenkind seine Schulausbildung abschließen kann. Manchmal ist es sinnvoll, wenn Kinder nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium anhängen. Wenn das Patenkind sich selbst versorgen bzw. ein Einkommen erwirtschaften kann, wird die Patenschaft durch
uns beendet. Das Alter des Patenkindes spielt dabei keine Rolle.
Es kommt immer wieder vor, dass Familien aufgrund von Krisen oder der hohen Inflation im Land unerwartet umziehen und deshalb die Patenschaft beendet werden muss.
15. Sind Patenschaftsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, alle Spenden an ORA International können steuerlich geltend gemacht werden. ORA International Österreich ist beim BM für Finanzen unter der Registrierungsnummer SO 1309 in der Liste der „Spendenbegünstigten Vereine” registriert und als Verein für mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe anerkannt.
Um die Spenden an ORA als Privatperson absetzen zu können, benötigen wir deinen vollständigen Namen laut Melderegister, sowie das Geburtsdatum. Nur so können wir die Spenden aus dem aktuellen Jahr im Frühjahr des darauffolgenden Jahres verschlüsselt ans Finanzamt übermitteln. Spenden aus dem Betriebsvermögen werden weiterhin mit einer Spendenbestätigung einmal jährlich schriftlich bedankt.
Fragen?
Für Fragen zum Thema Patenschaften
ist unsere Mitarbeiterin Eva Galos gerne für Sie da!
Email: e.galos@ora-international.at
Telefon: +43 7766 2180